Woche der Natur - Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung

13. Juni - 28. Juni 2026


Woche der Natur - Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung

Hier finden Sie alle kostenlosen Angebote der Woche der Natur 2026. Die Anmeldungen sind vom 29.05., 10 Uhr bis 12.06.2026, 12 Uhr möglich. Wer sich später anmelden möchte, wendet sich bitte direkt an die jeweiligen Veranstalter (Kontaktdaten direkt bei den Veranstaltungen).
Wir wünschen allen viel Spaß und tolle Erfahrungen!
Luchs

Liebe Naturfreundinnen und Naturfreunde in Niedersachsen,

Wir, die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung, bieten gemeinsam mit der BINGO!-Umweltlotterie in Niedersachsen eine „Woche der Natur“ an. Sie wird vom 13.06. – 28.06.2026 stattfinden. Wir laden Sie herzlich ein, mit Ihren Veranstaltungen teilzunehmen. Veranstaltungen können ab 26.01.2026 über die u. s. Formulare angemeldet werden. Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen. Anmeldeschluss ist der 22.04.2026.
Wichtig: Geschlossene Veranstaltungen sind für bereits festgelegte Gruppen und es können sich keine anderen interessierten Personen anmelden. Die Gruppen sind bei der Eintragung der Veranstaltung zu benennen!
Ob Waldspaziergänge, Fledermausführungen oder Kanutouren – den Angeboten sind dabei so gut wie keine Grenzen gesetzt. Hauptsache, es geht raus in die Natur!
Wir sehen uns draußen!
Ihr Karsten Behr
Geschäftsführer der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Bild von Karsten Behr

Interesse? Dann reichen Sie Ihr Angebot hier ein:

Offene Veranstaltungen sind für jeden Interessierten buchbar; geschlossene Veranstaltungen sind nicht buchbar, da Sie hier für eine konkrete von Ihnen bereits festgelegte Gruppe, z. B. eine Schulklasse, eine Veranstaltung anmelden (bitte Gruppe benennen!).

  • Die Aktion/Veranstaltung muss draußen (in der Natur) stattfinden, um den Teilnehmern Naturerlebnisse zu ermöglichen.
  • Die Aktionen müssen zum Stiftungszweck passen und vom 13.06 - 28.06.2026 angeboten werden.
  • Die Zielgruppen können sowohl Erwachsene als auch Kinder bzw. gemischte Gruppen sein.
  • Auch Privatpersonen können Aktionen anmelden, alle Aktionen sind kostenlos anzubieten.
  • Max. 50 % aller eingereichten Veranstaltungen dürfen "geschlossen" sein. Hier gilt, "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Informationen für Veranstalter

Meine Veranstaltung lässt sich nicht über das Formular eintragen/ich erhalte eine Fehlermeldung. Was soll ich tun?
Leider kann es aus technischen Gründen passieren, dass Fotos nicht hochgeladen werden können und die Anmeldung somit fehlschlägt. Bitte drücken Sie dann nicht mehrfach auf "Einreichen" sondern melden Sie sich per E-Mail bei uns.
Wie wird für meine Veranstaltung geworben?
Für die Werbung sind Sie selbst verantwortlich. Bei Bedarf kann eine Musterpressemitteilung bei der Stiftung angefordert werden.
Darf ich das Logo der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung verwenden?
Ja, im Rahmen der Werbung für die Woche der Natur dürfen Sie das Logo der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung verwenden. Sie finden es hier.
Ich möchte mein Angebot zurückziehen, was muss ich tun?
Falls Ihre Aktion nicht stattfinden kann, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail und wir löschen die Veranstaltung im System. Sofern Sie bereits die Förderungspauschale abgerufen haben, ist diese an die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung zurückzuzahlen.
Ich möchte sowohl bei der Woche der Natur als auch beim Langen Tag der Stadtnatur Hamburg mitmachen. Was muss ich tun?
Sie müssen Ihre Aktion sowohl auf unserer Website als auch bei den Kollegen in Hamburg anmelden. Die Anmeldung der potentiellen Teilnehmer läuft jedoch über die Website für Hamburg.
Was passiert nach der Anmeldung?
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Nach Prüfung Ihres Angebotes durch die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung bekommen Sie eine Rückmeldung per E-Mail, ob die Aktion zugelassen ist. Dies wird einige Wochen dauern und voraussichtlich ab Mitte März erfolgen, wir bitten um Geduld! Zudem wird das weitere Vorgehen dargestellt. Nach der Durchführung Ihrer Veranstaltung sind der Stiftung Fotos als Nachweis einzureichen. Einen Vordruck für das Einholen der Fotofreigaben der Teilnehmern können Sie bei der Stiftung anfordern.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Anmeldeschluss ist der 22.04.2026, 12 Uhr. Aktionszeitraum ist der 13.06.- 28.06.2026, die Pauschalen sind ab 04.05 bis spätestens 15.08.2026 abzurufen. Interessierte können sich vom 29.05. (10 Uhr) bis 12.06.2025 (12 Uhr) für eine/mehrere Veranstaltung/en anmelden.
Wie muss ich die Durchführung meiner Veranstaltung nachweisen?
Nach Durchführung Ihrer Veranstaltung/en reichen Sie bitte per E-Mail (an die zuständige Bearbeiterin, die Ihnen die Freigabemail geschickt hat) drei bis fünf Fotos und die Anzahl an Teilnehmern ein (oder eine Teilnehmerliste). Die Frist für die Einreichung ist der 15.08.2026.
Wofür darf die Pauschale verwendet werden?
Die Pauschale darf ausschließlich für Kosten, die für die direkte Durchführung der Veranstaltung anfallen, verwendet werden. Zum Beispiel Honorarkosten, Materialkosten oder Verpflegung. Sofern Anschaffungen getätigt werden sollen, müssen diese zu der Förderrichtlinie der Stiftung passen (beispielsweise fördert die Stiftung keine Sitzgelegenheiten, daher kann das Material für den Bau von Sitzbänken o.ä. nicht über die Pauschale bezahlt werden). Die Stiftung entscheidet, ob die Pauschale für die Veranstaltung gezahlt werden kann. Pro Veranstalter (nicht pro Veranstaltung!) sind max. 1.500 Euro möglich.

Für Rückfragen melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.

Marita Wilmes
Telefon:
0511 897697-17
E-Mail:
[email protected]
Desiree Richter
Telefon:
0511 897697-18
E-Mail:
[email protected]
Kristina Bastian
Telefon:
0511 897697-21
E-Mail:
[email protected]