Was sind Soziallotterien?
Bei Soziallotterien steht, wie es der Name schon sagt, der soziale Aspekt im Vordergrund. Mit einem Teil des Spieleinsatzes werden soziale und gemeinnützige Projekte unterstützt. Die Veranstaltung von Soziallotterien darf grundsätzlich nur durch gemeinnützige Organisationen erfolgen und keinem wirtschaftlichen Zweck dienen. Die maximale Gewinnsumme darf einen Wert von 3 Millionen Euro nicht übersteigen. Bei BINGO! sind Gewinne von bis zu 5 Mio. € möglich. Zudem darf die Bekanntgabe der Ziehungsergebnisse nicht öfter als zwei Mal pro Woche erfolgen und es dürfen, im Gegensatz zu BINGO! – Die Umweltlotterie, keine Jackpots gebildet werden. Genauso wie staatliche Lotterien müssen Veranstalter von Soziallotterien als erlaubte Veranstalter in der White-List gelistet sein. Zu den bekanntesten Soziallotterien gehören beispielsweise freiheit+ und die Deutsche Postcode Lotterie.
Was ist die White-List?
In der sogenannten White-List werden die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt, die über eine Konzession bzw. Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verfügen. Nach § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 sind die erlaubten Veranstalter dazu verpflichtet, auf der Startseite ihrer Webseite darauf hinzuweisen, dass sie die Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde besitzen. BINGO! – Die Umweltlotterie ist hierbei Teil der Kategorie „Lotterien des Deutschen Lotto-Toto-Blocks“. Soziallotterien fallen unter die Kategorie „Lotterien mit geringem Gefährdungspotenzials“. Die Beaufsichtigung und Überwachung der bundesweiten Soziallotterien erfolgt durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Was ist die GGL?
Die GGL ist im Auftrag der Länder als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für die Erlaubniserteilung und Überwachung für sämtliche Glücksspielarten zuständig. Dazu zählen:
Bundesweite Soziallotterien
Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
Sportwetten und Pferdewetten im Internet
Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern
Klassenlotterien
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Für Soziallotterien, die ausschließlich in einem Bundesland veranstaltet werden, ist das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich. Für Niedersachsen ist dies beispielsweise das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.
Wie funktionieren Soziallotterien?
Soziallotterien folgen keinem einheitlichen Spielprinzip. Viele Soziallotterien sind – genauso wie staatliche Lotterien – Zahlenlotterien, zum Beispiel in Form einer Endziffernlotterie. Häufig kann der Kunde zwischen verschiedenen Spieleinsätzen wählen. Je nach Spieleinsatz variiert auch die mögliche Gewinnsumme, die jedoch, wie zuvor erwähnt, einen Betrag von 3 Millionen Euro nicht übersteigen darf.
Alle Vorteile von BINGO! auf einen Blick:
Norddeutsche Lotterie mit 25 Jahren Tradition
Einfaches, bekanntes Spielprinzip
Livesendung im NDR Fernsehen mit zusätzlichen Gewinnmöglichkeiten
Ansteigen des Jackpots von bis zu 5 Mio. Euro möglich
Eingespieltes Moderatorenteam: Kultmoderator Michael Thürnau und Jule Gölsdorf
Interaktives Telefonspiel mit der Chance auf tolle Sachpreise
Kandidatenquiz mit der Chance auf den Honigtopf im BINGO!-Finalspiel „Das süße Glück“
Seriöse Lotterie von erlaubten Veranstaltern gemäß White-List