Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung in einer LOTTO-Annahmestelle in dem Bundesland geltend zu machen, in dem Sie das BINGO!-Los erworben haben. Daraufhin erfolgt eine postalische Gewinnbenachrichtigung mit weiteren Informationen. Sollten Sie mittels Kundenkarten oder über das Online- oder ABO-Angebot Ihrer Lotteriegesellschaft BINGO! gespielt haben, werden Sie automatisch über die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Adresse postalisch benachrichtigt.