Wie funktioniert die Sonderauslosung und was kostet sie?
Bei Sonderauslosungen handelt es sich um eine zusätzliche Gewinnchance ohne Mehreinsatz. Das bedeutet, durch den Erwerb eines BINGO!-Loses für die entsprechende BINGO!-Ziehung nehmen Sie auch automatisch an der Sonderauslosung teil.
Wo finde ich die aktuellen Auslosungsbedingungen zur Sonderauslosung?
Die Veröffentlichung der Auslosungsbedingungen von BINGO!-Sonderauslosungen obliegt den teilnehmenden Landeslotteriegesellschaften. Weitere Informationen finden Sie jeweils auf der Webseite der BINGO!-Kooperationspartner.
Hier gelangen Sie zu Ihrer Landeslotteriegesellschaft:
Wann ist der Annahmeschluss für die Teilnahme an einer Sonderauslosung?
Der Annahmeschluss für die Teilnahme an einer Sonderauslosung ist der reguläre Annahmeschluss der Lotterie BINGO! – Die Umweltlotterie für die jeweilige Ziehung, zu der die Sonderauslosung stattfindet.
Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Die Gewinne bei Sonderauslosungen werden über die Serien- und Losnummer bzw. die Quittungsnummer Ihres BINGO!-Loses verlost. Alle Gewinnerlose werden hier auf der Seite sowie auf den jeweiligen Internetseiten der Lotteriegesellschaften bekanntgegeben. Sollten Sie mittels Kundenkarte oder über das Online- oder ABO-Angebot Ihrer Lotteriegesellschaft BINGO! gespielt haben, werden Sie automatisch über die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Adresse postalisch benachrichtigt.
Wie erhalte ich meinen Preis, wenn ich gewonnen habe?
Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung in einer LOTTO-Annahmestelle in dem Bundesland geltend zu machen, in dem Sie das BINGO!-Los erworben haben. Daraufhin erfolgt eine postalische Gewinnbenachrichtigung mit weiteren Informationen. Sollten Sie mittels Kundenkarten oder über das Online- oder ABO-Angebot Ihrer Lotteriegesellschaft BINGO! gespielt haben, werden Sie automatisch über die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Adresse postalisch benachrichtigt.