Damit Ihre Teilnahme reibungslos funktioniert, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu den BINGO! Teilnahmebedingungen.
Wer darf an BINGO! – Die Umweltlotterie teilnehmen?
- Teilnahme nur für Personen ab 18 Jahren
- Wohnsitz oder Aufenthalt im jeweiligen Vertriebsgebiet der an BINGO! teilnehmenden Bundesländer
- Identifizierung und Authentifizierung sind Pflicht für eine Teilnahme im Internet
Wichtige Ausschlusskriterien
- Minderjährige sind von der Spielteilnahme ausgeschlossen
- Gesperrte Spielkonten oder falsche Kontodaten führen zum Ausschluss
- Überschreitung von Einsatz- und Verlustlimits verhindert Teilnahme
Die grundsätzlichen Vorrausetzungen für eine Teilnahme an BINGO! sind in jedem Bundesland der BINGO!-Kooperation gleich. Jedoch unterscheiden sich einige Bestimmungen wie z. B. der Annahmeschluss, die Höhe der Bearbeitungsgebühr, die Teilnahme an BINGO! in den Annahmestellen und Zahlungsarten bei der Online-Teilnahme.
Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für BINGO! – Die Umweltlotterie für Ihr Bundesland:
Verantwortungsvolles Spielen
Die Teilnahme unterliegt dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Bitte spielen Sie verantwortungsvoll. Beachten Sie dazu die Informationen zur Spielsuchtprävention der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Teilnahme an BINGO! – Die Umweltlotterie
In welchen Bundesländern kann ich BINGO! spielen?
An BINGO! – Die Umweltlotterie nehmen Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein teil.
Darf ich für eine Ziehung mehrere BINGO!-Lose erwerben?
Selbstverständlich können Sie an jeder BINGO!-Ziehung mit beliebig vielen Losen teilnehmen und dadurch Ihre Chance auf einen Gewinn erhöhen.