Hier erfahren Sie, wann und warum es zu einer Deckelung des BINGO!-Jackpots kommen kann, was dann mit den Gewinnbeträgen in den Gewinnklassen passiert und wo Sie die Regelung in den Teilnahmebedingungen der an BINGO! teilnehmenden Landeslotteriegesellschaften nachlesen können.


Ist der BINGO!-Jackpot gedeckelt?

Der BINGO!-Jackpot, also die Gewinnsumme in der Gewinnklasse 1 ist – genauso wie bei anderen Lotterien auch, z. B. LOTTO 6aus49 und Eurojackpot – gedeckelt auf einen Betrag von 5,0 Mio. €. Erreicht oder überschreitet der Jackpot die Höhe von 5,0 Mio. €, treten besondere Regelungen in Kraft.


Warum ist der BINGO!-Jackpot begrenzt?

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist die Höhe planmäßiger Jackpots von Lotterien zu begrenzen. Da es sich bei BINGO! – Die Umweltlotterie um eine Lotterie mit einem solchen planmäßigen Jackpot handelt, greift entsprechend diese gesetzliche Vorgabe.


Was passiert, wenn die Jackpot-Deckelung erreicht oder überschritten wird?

Überschreitet in einer Ziehung der Jackpot der Gewinnklasse 1 die Grenze von 5,0 Mio. €, wird der über diese Grenze hinausgehende Betrag der Gewinnsumme in Gewinnklasse 2 in derselben Ziehung zugeschlagen. Der Jackpot in Gewinnklasse 1 bleibt solange bei 5,0 Mio. € stehen bis ein oder mehrere Gewinner in der Gewinnklasse 1 ermittelt wurden.


Was passiert mit dem über die Jackpot-Deckelung hinausgehenden Betrag?

Der über die Jackpot-Deckelung hinausgehende Betrag wird der Gewinnklasse 2 in derselben Ziehung zugeschlagen und dort auf die Anzahl der Gewinne – zusätzlich zu der regulären Gewinnquote – gleichmäßig verteilt. Die Gewinnquote in der Gewinnklasse 2 pro Gewinner erhöht sich folglich. Sollte der Jackpot in der Gewinnklasse 1 über mehrere Ziehungen hinweg nach Erreichen der Obergrenze von 5,0 Mio. € stehen bleiben, wird diese Zuführungssystematik in Gewinnklasse 2 entsprechend so lange fortgeführt bis ein oder mehrere Gewinner in der Gewinnklasse 1 ermittelt wurden.


Wie lange bleibt der Jackpot gedeckelt?

Die Deckelung des Jackpots in der Gewinnklasse 1 endet mit der Ermittlung von einem oder mehreren Gewinnen in der Gewinnklasse 1.


Wie häufig kam die Jackpot-Deckelung bisher vor?

Die Deckelung des Jackpots bei der Lotterie BINGO! – Die Umweltlotterie ist bisher nur zwei Mal direkt in Folge zum Tragen gekommen – und das erstmalig zum 16. April 2023 – zuvor wurde der Jackpot immer vor Erreichen der Obergrenze von 5,0 Mio. € geknackt. Den bislang höchsten Gewinn in der Gewinnklasse 1 von BINGO! – Die Umweltlotterie hat ein Spielteilnehmer aus dem Landkreis Diepholz am 28. Mai 2022 mit 3.913,931,40 € erzielt.


Wo findet sich die Regelung zur Jackpot-Deckelung in den Teilnahmebedingungen?

Die Systematik zur Jackpot-Deckelung findet sich in den Teilnahmebedingungen Ihrer zuständigen Landeslotteriegesellschaft:


Was passiert, wenn neben der Gewinnklasse 1 auch die Gewinnklasse 2 unbesetzt bleibt?

Die Wahrscheinlichkeit eines sogenannten zweifach BINGO! liegt bei 1 zu 10.254, im Verhältnis zu der Anzahl der Spielteilnahmen passiert es demnach nur sehr selten, dass niemand einen sogenannten zweifach BINGO! trifft. Nun werden die Ausschüttungsbeträge aus der Gewinnklasse 2 gemäß Teilnahmebedingungen in der kommenden Ziehung zusätzlich der Gewinnklasse 2 zugeschlagen. Durch den Vortrag der Ausschüttungsbeträge bildet sich somit auch ein Jackpot für den zweifach BINGO!.


Weitere Informationen

Sollten Sie weitere Fragen zur Lotterie BINGO! - Die Umweltlotterie oder der Fernsehsendung haben, finden Sie hier die jeweiligen Ansprechpartner für Ihr Bundesland.