Gemäß der gesetzlichen Vorgaben sind Lotterien dazu verpflichtet, die Höhe ihrer planmäßigen Jackpots zu begrenzen. Im Falle von BINGO! bildet die 5 Mio. €-Marke diese Grenze. Ein BINGO!-Gewinn von mehr als 5 Mio. € ist daher nicht möglich.
Stattdessen wird der über diese Grenze hinausgehende Betrag in der Gewinnklasse 2 derselben Ziehung gleichmäßig aufgeteilt und ausgeschüttet. Mitspieler mit einem zweifach BINGO! können sich folglich über eine höhere Gewinnquote freuen. Diese Systematik wird solange fortgeführt bis mindestens ein Gewinner in der Gewinnklasse 1 sich über den Jackpot von 5 Mio. € freuen kann.
Detaillierte Informationen zum Nachlesen haben für nochmals für Sie in unseren FAQ zusammengefasst.