Warum wird BINGO! – Die Umweltlotterie nicht in meinem Bundesland angeboten?

Die BINGO!-Kooperation besteht aus sieben selbstständigen Landeslotteriegesellschaften, die sich für die Lotterie BINGO! – Die Umweltlotterie zu einer sogenannten Poolungsgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Zu diesen Bundesländern gehören Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Jede Landeslotteriegesellschaft entscheidet eigenständig über die Teilnahme an bestimmten Lotterien.

Eine Online-Spielteilnahme ist nur mit einem Wohnsitz in diesen Bundesländern möglich. Sollten Sie aus keinem der genannten Bundesländer kommen und dennoch gerne BINGO! spielen, wäre vielleicht eine Teilnahme im ABO eine Möglichkeit für Sie.


Wie erfolgt die Ziehung der Gewinnzahlen und deren Veröffentlichung?

Die Ermittlung und Bekanntgabe der Gewinnzahlen ist transparent in den Teilnahmebedingungen der Lotterie geregelt. Gemäß den Teilnahmebedingungen für die Lotterie BINGO! – Die Umweltlotterie (einsehbar auf der Webseite Ihrer Landeslotteriegesellschaft) erfolgt die Ermittlung der Gewinnzahlen in der Regel am Tag des Annahmeschlusses (Samstag) unter behördlicher Aufsicht. Die nach Annahmeschluss ermittelten Gewinnzahlen und -quoten werden in der Live-Fernsehsendung „BINGO“ im NDR (sonntags ab 17 Uhr) in mehreren Blöcken verteilt über die Fernsehsendung bekannt gegeben. Zudem werden die Zahlen und Quoten unter Gewinnzahlen, auf den Webseiten und in den Apps der einzelnen Landeslottereigesellschaft und den dazugehörigen Social Media Kanälen veröffentlicht.

Wie setzen sich die Gewinnwahrscheinlichkeiten zusammen?

Gemäß den Teilnahmebedingungen der Lotterie BINGO! – Die Umweltlotterie (diese finden Sie auf der Webseite Ihrer Landeslotteriegesellschaft) werden in einer Ziehung 22 Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1 – 75 ermittelt. Für die Ermittlung der Gewinnzahlen ist vorgegeben, dass die Gewinnzahlen den Buchstaben B, I, N, G und O mit folgenden Zahlenbereichen zugeordnet werden: B = 1 – 15, I = 16 – 30, N = 31 – 45, G = 46 – 60, O = 61 – 75. Darüber hinaus ist in den Teilnahmebedingungen festgelegt, dass im Rahmen einer Ziehung pro Zahlenbereich bzw. pro Buchstabe max. sieben Zahlen ermittelt werden können. Eine Untergrenze für Gewinnzahlen je Buchstabe existiert jedoch nicht. Aus den Vorgaben für die Spielformel und den möglichen drei Gewinnklassen ergeben sich daher die folgenden theoretischen Wahrscheinlichkeiten (nach kaufmännischer Rundung auf ganze Zahlen):

Gewinnklasse 1: 1 : 1.299.780

Gewinnklasse 2: 1 : 10.254

Gewinnklasse 3: 1 : 81

Besteht auch die Möglichkeit eines vierfach oder fünffach BINGO!?

Ja, es besteht die mathematische Möglichkeit neben einem dreifach BINGO! auch einen vierfach, fünffach oder sechsfach BINGO! und somit einen Gewinn in der Gewinnklasse 1 zu erzielen. Aufgrund der auftretenden Wahrscheinlichkeiten sind diese vier Möglichkeiten (dreifach bis sechsfach BINGO!) in der höchsten Gewinnklasse zusammengefasst.

Hier geht es zu unseren aktuellen Gewinnzahlen und Quoten.

Gibt es eine Jackpot-Obergrenze bei BINGO!?

Der BINGO!-Jackpot, also die Gewinnsumme in der Gewinnklasse 1, ist auf eine maximale Gewinnsumme von 5,0 Mio. € gedeckelt. Überschreitet in einer Ziehung der Jackpot der Gewinnklasse 1 die Grenze von 5,0 Mio. €, wird der über die Grenze hinausgehende Betrag der Gewinnsumme in Gewinnklasse 2 in derselben Ziehung zugeschlagen. Weitere Informationen zur Jackpot-Deckelung bei BINGO! finden Sie hier.

Hier beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum BINGO!-Jackpot.

Warum werden für jede Sendung neue Lose verwendet?

Gemäß den Teilnahmebedingungen werden die BINGO!-Spielteilnahmemöglichkeiten (gedruckte Lose, Quick-Tipp, Online-Lose, ABO) für jede einzelne Veranstaltungswoche im Voraus erstellt und in Serien zu je 50.000 BINGO!-Losen aufgelegt. Um sicherzustellen, dass jedes BINGO!-Los ein Unikat ist, werden wöchentlich neue Los- und Seriennummern vergeben. Die Lose mit ziehungsbezogener Serien- und Losnummer für jede BINGO!-Spielteilnahme sind u. a. für die Ausspielung von Sachpreisen in der Sendung erforderlich. Weitere Infos zu unseren Losen und Teilnahmemöglichkeiten finden Sie hier.

Warum werden nur bedingt nachhaltige Sachpreise ausgelost? Warum werden weiterhin Flugreisen verlost?

Grundsätzlich sind wir immer bestrebt, bei der Auswahl der Sachpreise 1. die Umweltverträglichkeit und 2. die Attraktivität für unsere Kunden zu berücksichtigen und dies in einem ausgewogenen Verhältnis. Es werden viele Sachpreise angeboten, die offensichtlich umweltverträglich sind, wie beispielsweise E-Roller oder auch Busreisen innerhalb Europas. Ferne Flugreisen – die für die Spielteilnehmer persönlich und ganz individuell oftmals höchst attraktiv sind – bieten wir nur selten als besonderes Highlight an. Bei unseren Fernreisen werden die Flüge zudem CO2-kompensiert und es wird auf nachhaltige Reiseveranstalter ohne Massentourismus Wert gelegt. Zudem wird im Rahmen von Ausflügen während der Reise auf Umweltthemen eingegangen, die das Bewusstsein für kritische Umweltthemen bei den Teilnehmern stärken sollen.

Warum komme ich beim Telefonspiel nicht durch? Werden die Anrufer schon im Vorfeld festgelegt?

Die Anrufer für das Telefonspiel sind selbstverständlich nicht vorab festgelegt. Jeder Spielteilnehmer, der ein BINGO! auf dem Los zum Zeitpunkt der Durchführung der Telefonrunden in der Sendung besitzt, kann unter der eingeblendeten Rufnummer anrufen und mit ein bisschen Glück live am Telefonspiel teilnehmen. In den Telefonrunden kommt es in der Telefonzentrale zu einem sehr hohen Anrufaufkommen, sodass ein wenig Glück dazu gehört, eine der geschalteten Leitungen zu treffen.

Wie kann ich Eintrittskarten für die Sendung erwerben?

Unter bingo-umweltlotterie.de/tickets-fuer-das-bingo-studio finden Sie Informationen zu den verschiedenen Ticketangeboten und werden direkt auf die Verkaufsseite der Tickets weitergeleitet.