


1. Oktober 2023
Herbst-
Sonderauslosung
Bei der diesjährigen Herbst-Sonderauslosung am 1. Oktober 2023 gab es 10x je einen BMW i4 eDrive35 Gran Coupé und 150x jeweils 1.000 € zu gewinnen.

Gewinner bisheriger Sonderauslosungen
Häufig gestellte Fragen
Bei Sonderauslosungen handelt es sich um eine zusätzliche Gewinnchance ohne Mehreinsatz. Das bedeutet, durch den Erwerb eines BINGO!-Loses für die entsprechende BINGO!-Ziehung nehmen Sie auch automatisch an der Sonderauslosung teil.
Die Veröffentlichung der Auslosungsbedingungen von BINGO!-Sonderauslosungen obliegt den teilnehmenden Landeslotteriegesellschaften. Weitere Informationen finden Sie jeweils auf der Webseite der BINGO!-Kooperationspartner.
Hier gelangen Sie zu Ihrer Landeslotteriegesellschaft:
Der Annahmeschluss für die Teilnahme an einer Sonderauslosung ist der reguläre Annahmeschluss der Lotterie BINGO! – Die Umweltlotterie für die jeweilige Ziehung, zu der die Sonderauslosung stattfindet.
Die Gewinne bei Sonderauslosungen werden über die Serien- und Losnummer bzw. die Quittungsnummer Ihres BINGO!-Loses verlost. Alle Gewinnerlose werden hier auf der Seite sowie auf den jeweiligen Internetseiten der Lotteriegesellschaften bekanntgegeben. Sollten Sie mittels Kundenkarte oder über das Online- oder ABO-Angebot Ihrer Lotteriegesellschaft BINGO! gespielt haben, werden Sie automatisch über die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Adresse postalisch benachrichtigt.
Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielauftragsquittung bzw. Ersatzquittung in einer LOTTO-Annahmestelle in dem Bundesland geltend zu machen, in dem Sie das BINGO!-Los erworben haben. Daraufhin erfolgt eine postalische Gewinnbenachrichtigung mit weiteren Informationen. Sollten Sie mittels Kundenkarten oder über das Online- oder ABO-Angebot Ihrer Lotteriegesellschaft BINGO! gespielt haben, werden Sie automatisch über die in Ihrem Kundenkonto hinterlegte Adresse postalisch benachrichtigt.